Häufig erstatten auch die gesetzlichen Krankenkassen anteilig osteopathische Behandlungen, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt werden.
Hierfür wird meist eine ärztliche Verordnung, z. B. vom Hausarzt, gefordert. Andere Voraussetzungen für eine Erstattung, wie eine Mitgliedschaft im Berufsverband, eine abgeschlossene Osteopathie-Ausbildung sowie die Abrechnung nach GebüH erfülle ich.
Ob und wie viel erstattet wird, kann je nach Krankenkasse variieren. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer jeweiligen Krankenkasse.
Die Erstattung durch private Krankenversicherungen ist abhängig davon, ob Heilpraktikerleistungen in Ihrem Vertrag mitversichert sind. Bis zu welchem Betrag oder Anteil die Erstattung erfolgt, ist von Ihrem Versicherungsvertrag abhängig.